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Landgericht Düsseldorf, 6 O 43/18

Datum:
21.04.2020
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
6 O 43/18
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2020:0421.6O43.18.00
 
Tenor:

I.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin einen Buchauszug zu erteilen, der unter besonderer Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte in klarer und übersichtlicher Weise Auskunft über sämtliche im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 eingetretenen provisionsrelevanten Umstände zu allen von der Klägerin eingereichten, betreuten und/oder zumindest mitursächlich zustande gebrachten Versicherungs-, Finanzdienstleistungs-, Bauspar- und sonstigen Anträgen und Geschäften gibt:

a)

Name und Anschrift des Versicherungsnehmers

b)

Versicherungs-/Vertragsnummer

c)

Art und Inhalt des (Versicherungs-) Antrags

- Antragsdatum

-Sparte/versichertes Risiko

- beantragter Versicherungs-/Vertragsbeginn

- im Falle der Nichtpolicierung: Gründe hierfür

d)

bei Widerruf

- Datum des Widerrufs, hilfsweise: des Widerrufeingangs beim Produktgeber

e)

Art und Inhalt des (Versicherungs-)Vertrages

- policierende Gesellschaft

- Policierungsdatum

- Sparte

- Tarif

- versicherte Person

- provisionsrelevante Sondervereinbarungen/-tatbestände

- Versicherungs-/Vertragsbeginn

- Laufzeit

- bei Abweichungen zum Antrag: Gründe hierfür

f)

von Versicherungsnehmer zu zahlende Prämie

- Fälligkeit

- Zahlungsweise

- Höhe je Zahlungsperiode

- Tarifbetrag

- Höhe und Eingangsdatum der tatsächlich vom Versicherungsnehmer gegenüber dem Produktgeber erbrachten Prämienzahlungen

- enthaltene Ratenzahlungs-, Risiko- und sonstige Zuschläge

- enthaltene Mahn- und sonstige Kostenanteile

- enthaltene Versicherungssteuer

g)

Höhe und Eingang der Provision vom Produktgeber bei den Beklagten

h)

bei Versicherungen nach dem Altersvermögensgesetz und der betrieblichen Altersvorsorge

- Beitragszahlungsdauer

- Beginn der Abrufphase

- Wertungssumme

i)

bei Verträgen mit Dynamisierung zusätzlich:

- Erhöhung der Versicherungssumme

- Zeitpunkt der Erhöhung der Versicherungssumme

- Erhöhung der Jahresprämie

- bei Widerspruch: Datum des Widerspruchs, hilfsweise: Eingang des Widerspruchs

j)

bei Lebens-/Rentenversicherungen zusätzlich:

- Eintrittsalter der versicherten Person

- Bewertungssumme

k)

im Falle von provisionsrelevanten Änderungen:

- Datum der Änderung

- Art der Änderung

- Gründe für die Änderung

l)

im Falle von Stornierungen

- Datum der Stornierung

- Höhe und Rückzahlungsdatum von Provisionen von den Beklagten an den Produktgeber

- Gründe der Stornierung

- abgeschlossene Ersatzverträge über dasselbe Risiko

-  Art und Datum der Beitreibungsmaßnahmen

- Datum der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen

- Datum und Erfolg der Zwangsvollstreckung

im Lebens- und und Rentenversicherungsbereich:

- Datum des Versands von Storno-Gefahrmitteilungen

- Art selbst ergriffener Bestandserhaltungsmaßnahmen, einschließlich des Namens des Bearbeiters, Besuchsdatum und Gründe für ausgebliebenen Erfolg

- Datum der Versendung und wesentlicher Inhalt versandter Mahnschreiben

- Höhe des Rückkaufwerts.

II.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR, die auch durch die unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.

 
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