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Amtsgericht Hagen, 11 C 141/19

Datum:
29.05.2020
Gericht:
Amtsgericht Hagen
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 141/19
ECLI:
ECLI:DE:AGHA:2020:0529.11C141.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 439,83 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.3.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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