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Landgericht Köln, 1 S 32/15

Datum:
24.02.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
Urteil
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 32/15
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0224.1S32.15.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 211 C 31/14
 
Tenor:

 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

                            Amtsgerichts Köln – 211 C 315/14 – vom 20.01.2015

                            (in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss des

                            Amtsgerichts Köln – 211 C 315/14 – vom 20.02.2015)

                            abgeändert und wie folgt neu gefasst:

                            Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden

                            den Klägern je zur Hälfte auferlegt.

                            Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestands wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

 
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