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Landgericht Köln, 3 O 280/16

Datum:
23.06.2017
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 280/16
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2017:0623.3O280.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird der Kläger verpflichtet, die Winterreifen für das Fahrzeug der Marke Mini One mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer ##### im Wert von 1.000,00 € nebst dazugehörigen Alufelgen an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten von Klage und Widerklage trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 1100 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 1100 € leistet.

 
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