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Landgericht Krefeld, 2 T 27/18

Datum:
27.12.2018
Gericht:
Landgericht Krefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 T 27/18
ECLI:
ECLI:DE:LGKR:2018:1227.2T27.18.00
 
Tenor:

Die Beschwerden der Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 17.09.2018 sowie gegen den Beschluss gemäß § 91a ZPO vom 17.09.2018 werden zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Beschwerde gegen den Beschluss gemäß § 91 a ZPO vom 17.09.2018; im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.

Streitwert: Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.

 
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