Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Dülmen, 3 C 128/12

Datum:
15.11.2012
Gericht:
Amtsgericht Dülmen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 128/12
ECLI:
ECLI:DE:AGCOE2:2012:1115.3C128.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.012,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 125,00 € seit dem 04.12.2011,

aus 625,00 € seit dem 05.01.2012,

aus 625,00 € seit dem 04.02.2012,

aus 625,00 € seit dem 04.03.2012

aus 675,00 € seit dem 22.04.2012 und

aus 337,50 € seit dem 14.06.2012 sowie

außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank