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Landgericht Siegen, 1 S 32/12

Datum:
05.11.2013
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 32/12
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2013:1105.1S32.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 14 C 1073/11
Schlagworte:
Schadenersatz, Kfz-Reparatur, Verweis auf Referenzwerkstatt
Normen:
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen, unter denen sich ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung seines Kraftfahrzeugschadens auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen muss.

 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 123,20 € für die Zeit vom 18.01.2011 bis zum 25.05.2011 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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