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Landgericht Wuppertal, 4 O 174/15

Datum:
19.07.2016
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 174/15
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2016:0719.4O174.15.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 133/16
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3160,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2015 zu zahlen.

Die Beklagten werden  als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 183,80 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils von diesen vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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