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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 198/07

Datum:
10.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 198/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0310.I1U198.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.07.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.432 € sowie ein Schmerzens-geld in Höhe von 100 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2006 und weitere 10 € zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagte zu 63 % und der Kläger zu 37 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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