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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 88/08

Datum:
18.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 88/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1218.I5U88.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wup-pertal vom 21.05.2008 – 7 O 66/07 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 23.12.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das weitergehende Rechtsmittel des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, sofern nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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