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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 W 79/14

Datum:
28.07.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 W 79/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:0728.I20W79.14.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2014 teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass sich der von der Beklagten an die Klägerin zu erstattende Betrag auf 15.553,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21. März 2014 erhöht.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.072,00 Euro festgesetzt.

 

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