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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 35/17

Datum:
21.07.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 35/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0721.I9U35.17.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil … des Landgerichts D. … ab-geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem Dach ihres Gebäudes … montiertePhotovoltaikanlage durch geeignete Maßnahmen so auszugestalten, dass von der Anlage keine Blendwirkung in Richtung auf das Einfamilienwohnhaus und die Terrasse der Kläger … ausgeht, durch die die Benutzung des Grundstücks der Kläger wesentlich beeinträchtigt wird.

Die Kosten beider Rechtszüge hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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