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Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 108/20

Datum:
03.08.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 108/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2021:0803.1U108.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 1 O 341/17
Leitsätze:

Art. 415, 354 § 2, 363 § 1 S. 1; §§ 19 Abs. 1 KC

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 04.06.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf (1 O 341/17) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.997,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 14.197,65 Euro seit dem 09.09.2017 bis zum 24.10.2017 und aus einem weiteren Betrag von 6.997,09 Euro ab dem 25.10.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2017 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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