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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 485/10

Datum:
21.01.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 485/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0121.I15W485.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 89b HRB 18067
 
Tenor:

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht –Registergericht- zurück-verwiesen.

Der Beschwerdewert für die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.

 
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