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Oberlandesgericht Hamm, 2 U 94/13

Datum:
04.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 94/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:1104.2U94.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 44/13
Schlagworte:
abgebrochene Ebay-Auktion, Ebay-Bedingungen, Kaufvertrag, Widerrufgrund, Angebot, Mindestpreis
Normen:
§ 433 BGB
Leitsätze:

Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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