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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 174/16

Datum:
15.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 174/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0215.20U174.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 115 O 265/15
Schlagworte:
VHB, Hausratversicherung, Einbruchsdiebstahl, richtiger Schlüssel, Diebstahl, durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht, fahrlässiger Schlüsselverlust
Leitsätze:

Eine Versicherungsnehmerin handelt fahrlässig, wenn sie die Entwendung ihrer Handtasche mit dem Hausschlüssel und Ausweispapieren dadurch ermöglicht, dass sie die Tasche unbeaufsichtigt im Fahrradkorb belässt. Gelangen die Diebe dann mithilfe des entwendeten Originalschlüssels in die Wohnung, stellt dies kein versichertes Ereignis dar.

(redaktioneller Leitsatz der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.07.2016 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 8.750,- EUR festgesetzt.

 
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