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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 42/17

Datum:
21.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 42/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0621.20U42.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 357/16
Schlagworte:
AKB: Leistungsfreiheit wegen der vorsätzlichen Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls
Leitsätze:

Vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls bejaht bei

- Anzeige erst (knapp) 6 Monate nach einem Verkehrsunfall und

- Kenntnis des VN von der Anzeigeobliegenheit im Grundsatz.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.01.2017 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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