Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 28 U 101/16

Datum:
16.05.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 101/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0516.28U101.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 25 O 301/15
Schlagworte:
Autokauf, Nachlackierung, Rücktritt, unfallfrei
Normen:
BGB § 433; BGB § 323
Leitsätze:

Zu den Rücktrittsvoraussetzungen beim Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.660 € € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2015 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Nissan Juke 1.5 dCI Tekna, Fahrzeug-Ident.-Nr. #####, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin weitere 805,20 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank