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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 34/16 + 4 W 35/16

Datum:
14.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 34/16 + 4 W 35/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0314.4W34.16.4W35.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 8 O 9/14
Schlagworte:
Ordnungsmittel, Unterlassungsgebot; Reichweite; wesentliche Eigenschaften; Sonnenschirm; "elektronischer Warenkorb", Gegenstandswert
Normen:
ZPO § 890; BGB § 312j Abs. 2;; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;; RVG § 25 Abs. 1
Leitsätze:

1. Zur Reichweite eines gerichtlichen Unterlassungsgebotes.

2. Zu den wesentlichen Eigenschaften iSd Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB bei einem Sonnenschirm (tlw. entgegen OLG Hamburg, MMR 2014, 818).

3. Zum Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Ordnungsmittelfestsetzungsverfahren.

 
Tenor:

I. Entscheidung im Beschwerdeverfahren I-4 W 35/16

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Ordnungsmittelbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 18.12.2015 (in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts vom 02.03.2016) wird zurückgewiesen.

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Ordnungsmittelbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 18.12.2015 (in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts vom 02.03.2016) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Ordnungsmittelantrag der Gläubigerin vom 12.11.2015 wird zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens beider Instanzen.

II. Entscheidung im Beschwerdeverfahren I-4 W 34/16

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin wird die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Ordnungsmittelbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 18.12.2015 (in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts vom 02.03.2016) abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Ordnungsmittelverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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