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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 5/18

Datum:
10.04.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 5/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0410.9U5.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 47/17
Schlagworte:
Schadensersatz auf Neuwagenbasis bzw. Gebrauchtwagenbasis
Normen:
StVG § 7; BGB § 249
Leitsätze:

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

 
Tenor:

In dem Rechtsstreit beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 
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