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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 84/21

Datum:
10.05.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat – Landwirtschaftssenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 84/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0510.10W84.21.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warendorf, 33 Lw 24/20
Schlagworte:
Hofeigenschaft
Normen:
HöfeO § 1
Leitsätze:

Die innerfamiliäre Verpachtung des landwirtschaftlichen Besitzes an ein Kind und die Unterverpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen an nur einen Landwirt kann gegen eine endgültige Betriebsaufgabe und kann Indiz dafür sein, dass es dem Erblasser an dem weiteren Erhalt der Hofeinheit gelegen ist. Dem steht nicht entgegen, dass das Kind nicht wirtschaftsfähig ist und die Verpachtung dem Erhalt der Altersrente dient.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Warendorf vom 23.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten trägt die Beteiligte zu 1. als Beschwerdeführerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 43.152,00 € festgesetzt.

 
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