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Oberlandesgericht Hamm, 10 W 71/22

Datum:
03.01.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 71/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0103.10W71.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 19 OH 5/21
Schlagworte:
Pflichtteil Wertermittlung selbständiges Beweisverfahren
Normen:
ZPO § 485 BGB § 2314
Leitsätze:

Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.

 
Tenor:

Der Beschluss wird teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag, im selbständigen Beweisverfahren ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie D Straße einzuholen, an das Landgericht zurückverwiesen.

              Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.

 
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