Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 339/19

Datum:
27.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RBs 339/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2019:0927.1RBS339.19.00
 
Schlagworte:
Ordnungswidrigkeitenrecht – standardisierte Geschwindigkeitsmessung
Normen:
§ 3 StVO
Leitsätze:

Der Grundsatz eines fairen Verfahrens und das Gebot einer effektiven Verteidigung gebieten es im Falle sog. standardisierter Geschwindigkeitsmessverfahren nicht, dem Betroffenen die sog. Rohmessdaten jederzeit und zum Zwecke anlassloser Überprüfung zu überlassen. Das gilt unabhängig davon, ob Messdaten im Einzel-fall von dem Gerät gespeichert werden oder nicht (entgegen Verfassungsgerichts-hof des Saarlandes, Urteil v. 05.07.2019 – Lv 7/17).

 
Tenor:

Die Sache wird durch den Linksunterzeichner gemäß § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat in seiner Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 3. Juni 2019 - unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels - im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Leverkusen zurückverwiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank