Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 U 138/21

Datum:
28.06.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 U 138/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0628.15U138.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 15 O 372/20
 
Tenor:

I.              Es wird festgestellt, dass die Parteien den gerichtlichen Vergleichsvorschlag im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 19.5.2022 durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung (Beklagter) sowie mit Schriftsatz vom 24.6.2022 (Klägerin) angenommen haben, so dass folgender Vergleich zustande gekommen ist:

1.              Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Beklagten für seine Leistungen im Zusammenhang mit der Vertretung der Klägerin bei der Abwicklung des Unfallschadens von August 2016 ein Honorar in Höhe von pauschal 1.000 Euro brutto zusteht.

2.              Der Beklagte zahlt an die Klägerin den vom dem Versicherer VHV erhaltenen Vorschuss in Höhe des überzahlten Betrages in Höhe von 392,30 Euro.

3.              Der Beklagte zahlt an die Klägerin zum Ausgleich der außergerichtlichen Kosten einen Betrag in Höhe von 258,17 Euro.

4.              Der Beklagte zahlt an die Klägerin für die verzögerte Erfüllung der Datenauskunftsansprüche einen Betrag in Höhe von 500 Euro.

5.              Die erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten einschließlich der Kosten des Vergleichs zahlt der Beklagte.

II.              Der Verkündungstermin am 14.7.2022 wird aufgehoben.

 
1
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank