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Oberlandesgericht Köln, 15 U 3/23

Datum:
04.05.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 3/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:0504.15U3.23.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14.12.2022 (17 O 168/22) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.7.2022 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

 
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