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Oberlandesgericht Köln, 6 U 73/23

Datum:
01.12.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 73/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1201.6U73.23.00
 
Normen:
UWG § 10
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.04.2023 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 40/22 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, einen Betrag i.H.v. 3.740.579,00 € zzgl.

Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 08.03.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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