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Oberlandesgericht Köln, 6 U 77/23

Datum:
27.10.2023
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 77/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2023:1027.6U77.23.00
 
Normen:
HWG §11 Abs.1 S. 2 Nr.1
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 19.04.2023 – 84 O 143/22 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu je 1/3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 5.000,00 € und im Übrigen für die Beklagten 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages und für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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