Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 876/16

Datum:
29.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 876/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0729.15B876.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 1790/16
Schlagworte:
Livezuschaltung Ausländisches Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied
Normen:
GG Art. 8 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 1
Leitsätze:

Das prinzipielle Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters aus Art. 8 Abs. 1 GG, die auf der Versammlung auftretenden Redner festzulegen, ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern. Darüber zu entscheiden ist allein Sache der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank