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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1784/21.A

Datum:
17.01.2022
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 1784/21.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0117.19A1784.21A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 8003/17.A
Leitsätze:

Stützt die Vorinstanz ihre Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, kann das Rechtsmittelgericht ein zulassungsbedürftiges Rechtsmittel nur zulassen, wenn der Rechtsmittelführer gegen jede der tragenden Begründungen mindestens einen Zulassungsgrund darlegt und dieser Grund auch vorliegt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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