Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 3 L 2/20

Datum:
15.04.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 2/20
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2020:0415.3L2.20.00
 
Schlagworte:
Hirninfarkt; Gruppe 2; Entziehung der Fahrerlaubnis; "LKW-Führerschein"; Schlaganfall; Gruppe 1; Rückfallgefahr; Nikotinabusus; Hypertonie; Zustand nach Hirninfarkt; Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE
Normen:
VwGO § 80 Abs 5; StVG § 3 Abs 1; FeV § 46 Abs 1 S 2; Anlage 4 zur FeV Ziffer 6.4
Leitsätze:

Beim Vorliegen von kreislaufabhängigen Störungen der Hirntätigkeit (Schlaganfall) ist die Fahreignung für die Fahrerlaubnisklassen der zweiten Gruppe ("LKW-Führerschein") ohne Einschränkung zu verneinen.

 
Tenor:

1.Der Antrag wird abgelehnt.

   Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2.Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank