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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 5500/12

Datum:
18.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 5500/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2014:0818.23K5500.12.00
 
Schlagworte:
modifizierende Auflage, Anforderungen an Gutachten, verhaltensgerechte Unterbringung, Haltung von Schlangen der Art Python regius in sog. Rack-Systemen
Normen:
§ 11 Abs 1 Satz 1 Nr 8 ) und b) TierSchG; § 2 TierSchG; § 16 Abs 2 TierSchG
Leitsätze:

1. Bei der Bestimmung in einer Erlaubnis nach § 11 Abs 1 satz 1 TierSchG , nach der die Haltung von Schlangen der Art Python regius in sog. Rack-Systemen mehrfacher Weise eingeschränkt wird, handelt es sich nicht um eine isoliert anfechtbare Nebenbestimmung, sondern um eine modifizierende Auflage

2. Weisen gutachterliche Erkenntnisse und Stellungnahmen in unterschiedliche Richtungen, sind die jeweils tragenden Gesichtspunkte vom Gericht zu gewichten und sachlich gegeneinander abzuwägen; entscheidend ist, welches Gutachten die höchste Überzeugungskraft hat.

3. Für die Frage, ob die Haltung von Schlangen der Art Python regius in sog. Rack-Systemen verhaltensgerecht ist, kommt es darauf an, ob dem Tier die Ausübung seiner elementaren artgemäßen Bedürfnisse ermöglicht wird. Die Anforderung müssen sich dabei entsprechend der Zielrichtung des Tierschutzgesetzes daran orientieren, wie ein Tier sich unter seinen natürlichen Lebensbedingungen verhält, nicht daran, ob das Tier sich auch an andere Lebensbedingugnen - unter Aufgabe der ihm in Freiheit eigenen Gewohnheiten und Verhaltensmuster anpassen kann.

4 . Die Haltung von adulten Schlangen der Art Python regius in sog. Rack-Systemen ist nicht verhaltensgeecht und entspricht dher nicht den Anforderungen des § 2 TierSchG.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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