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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 K 638/11

Datum:
17.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 638/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2013:0717.11K638.11.00
 
Schlagworte:
Bahn Lagerarbeiter Reinigunskraft betrieblich Eingliederungsmanagement
Normen:
SGB 9 § 85
Leitsätze:

Einzelfall der Annahme ständiger Untauglichkeit aus behinderungsbedingten Gründen trotz Fehlens krankheitsbedingter Ausfallzeiten.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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