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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2182/13

Datum:
27.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2182/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:1127.11K2182.13.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger zu 1. für die Zeit von April 2013 bis Oktober 2013 von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner zu ¾, der Beklagte trägt die Kosten zu ¼.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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