Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter unterstreicht Forderung nach wirksamem Gesamtkonzept der SicherungsverwahrungPresseerklärung des Justizministeriums vom 09. März 2010
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter begrüßte die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Straftätern. Gleichzeitig unterstrich sie ihre Forderung nach einer wirksamen Gesamtkonzeption der Sicherungsverwahrung zum effektiveren Schutz der Bevölkerung. "Bei der Sicherungsverwahrung geht es nicht mehr um die Bestrafung des Täters, sondern ausschließlich um den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten", sagte sie in Düsseldorf. In diesem Zusammenhang wies die Ministerin darauf hin, dass es nach gegenwärtiger Rechtslage bereits zulässig ist, eine psychisch kranke Person geschlossen unterzubringen, wenn von ihr eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung ausgeht. Bei gesunden Tätern sei dies aber nicht möglich. "Ich bin nicht länger bereit, eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung hinzunehmen, nur weil ein Täter nach Auffassung der Gutachter nicht als psychisch krank gilt." Die Ministerin begrüßte daher die Bereitschaft der Bundesregierung, dieses Problem bald anzugehen. "Ich erwarte, dass der Bundesgesetzgeber schon bald einer Regelung zustimmt, die die Anordnung der Sicherungsverwahrung immer dann zulässt, wenn der Täter weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Das muss eine Regelung ohne Haken und Ösen sein", ergänzte Müller-Piepenkötter. Weitere MeldungenBGH erlaubt Sicherungsverwahrung auch bei JugendstrafenKarlsruhe (dpa) - Auch junge Kriminelle dürfen eingesperrt bleiben, nachdem sie ihre Haftstrafe verbüßt haben. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen am Dienstag (09.03.) für zulässig erklärt. Es war das erste Mal, dass die Karlsruher Richter das seit Sommer 2008 geltende Gesetz überprüften. Der BGH bestätigte dabei eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom Juni 2009. Danach muss ein 32-Jähriger in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. BGH erlaubt Sicherungsverwahrung auch bei Jugendstrafen weiterlesen » Justiz-Staatssekretär Jan Söffing: Mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in dieser LegislaturperiodeIn Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Planstellen für Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie für Staatsanwälte während der laufenden Legislaturperiode gestiegen. Dies hat Justiz-Staatssekretär Jan Söffing heute (Dienstag, 9. März 2010) auf der Landesvertreterversammlung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mitgeteilt. "Es ist gelungen, allein 287 Planstellen für Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und für Staatsanwälte zu erhalten oder neu einzurichten. BGH: Brokerhaus haftet bei Missbrauch von HandelssystemenKarlsruhe (dpa) - Für geprellte Anleger gibt es erneut eine gute Nachricht aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, dass Brokerhäuser beim Missbrauch ihrer Handelssysteme haften, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben. Der «Bankensenat» hat damit die Aufklärungspflicht von Kreditinstituten bei hochspekulativen Geschäften weiter festgezurrt. Im konkreten Fall war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6000 Euro verlangt hatte. BGH: Brokerhaus haftet bei Missbrauch von Handelssystemen weiterlesen » Gericht erlaubt versteckte Reportage-KameraDüsseldorf (dpa) - Heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis sind in bestimmten Fällen erlaubt. Darauf hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag in einer Entscheidung zugunsten des Kölner Fernsehsenders RTL hingewiesen. Ein pauschales Verbot ist unzulässig, sagte Gerichtssprecher Ulrich Egger. Der Sender hatte für seinen Beitrag «Gedopt am Arbeitsplatz» einen Arzt in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefilmt. Gericht erlaubt versteckte Reportage-Kamera weiterlesen » Aktuelle Presseerklärung des JustizministeriumsJustiz-Staatssekretär Jan Söffing: Mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in dieser LegislaturperiodeIn Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Planstellen für Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie für Staatsanwälte während der laufenden Legislaturperiode gestiegen. Dies hat Justiz-Staatssekretär Jan Söffing heute (Dienstag, 9. März 2010) auf der Landesvertreterversammlung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mitgeteilt. |
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