Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der unter dem Künstlernamen Michael Wendler auftretende Schlagersänger die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist.