/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Video
00:00 / 00:00

01:45 Min.

Ehrenamt

Unser Rechtsstaat sieht die verantwortungsvolle Mitarbeit von Ehrenamtlichen in vielen Bereichen vor. Dabei bieten sich die Möglichkeiten der Mitwirkung in Gerichtsverfahren als ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Ausübung des Schiedsamts bei außergerichtlichen Verfahren oder die Übernahme rechtlich bestellter Betreuungen. Weniger bekannt sind die Möglichkeiten, straffällig gewordene Menschen auf unterschiedliche Art und Weise ehrenamtlich zu begleiten. Jedes Ehrenamt hat seinen eigenen Wirkungs- und Verantwortungsbereich. Die nachhaltige Gewinnung und Stärkung von Ehrenamtlichen ist ein wichtiges Anliegen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.