Aktueller Inhalt:
Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder andere Personen können Gefangene besuchen. Jede Justizvollzugsanstalt in NRW hat eigene Regelungen, zu welchen Zeiten Besuche möglich sind. Informationen zu den Besuchszeiten können den Internetseiten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (Rubrik "Besucher-Infos") entnommen werden.