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Streitendes Paar in Wohnung

Quelle: Justiz NRW

Wohnungszuweisung

Entscheidung durch das Familiengericht kann beantragt werden

Können sich z.B. bei einer Trennung/Scheidung die Ehepartner/Lebenspartner nicht einigen, wer die gemeinsame Wohnung behalten darf, nimmt das Familiengericht auf Antrag die Wohnungszuweisung vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).

Nach obenWohnungszuweisung

Bei einer Wohnungszuweisung handelt es sich um eine Möglichkeit, durch richterliche Entscheidung die Überlassung einer Wohnung zur alleinigen Nutzung zu erhalten.

Nach obenWohnungszuweisung bei Ehepaaren und Lebenspartnern

Können sich z.B. bei einer Trennung/Scheidung die Ehepartner/Lebenspartner nicht einigen, wer die gemeinsame Wohnung behalten darf, nimmt das Familiengericht auf Antrag die Wohnungszuweisung vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz(GewSchG).

Nach obenWohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz

Nach dem Gewaltschutzgesetz ist eine - zeitlich befristete - Wohnungszuweisung auch bei nicht miteinander verheirateten Paaren oder Wohngemeinschaften möglich, wenn ein Mitbewohner gegen einen anderen Gewalt angewendet hat oder mit Gewalt gedroht hat.

Nach obenVerfahren bei Wohnungszuweisung

Für das Verfahren ist kein Anwalt erforderlich. Eine Entscheidung kann auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung erfolgen. Im Verfahren selber hat das Gericht von Amts wegen die erforderliche Aufklärung zu betrieben, wobei die Beteiligten zur Mitwirkung verpflichtet sind.

Ein Gerichtskostenvorschuss ist für das Verfahren nicht erforderlich. Verfahrenskostenhilfe kann bewilligt werden.

Nach obenWohnungszuweisung durchsetzen

Derjenige, dem die Wohnung durch gerichtlichen Beschluss zugewiesen wird, muss selbst den Gerichtsvollzieher beauftragen und den anderen Partner im Wege der Zwangsvollstreckung aus der Wohnung verweisen - falls der nicht von alleine dem Beschluss Folge leistet.
Bei einer Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Gericht auch anordnen, dass die Wohnung sofort zwangsgeräumt wird, ohne dass der Wohnungszuweisungsbeschluss vorher zugestellt werden muss.
Keinesfalls erlaubt ist eine „kalte Räumung“ durch den Austausch von Schlössern oder anderen eigeninitiierten Maßnahmen.

Nach obenRechtsmittel bei Wohnungszuweisung

Die Entscheidungen werden mit der jeweils geltenden Rechtsmittelbelehrung versehen sein.