Opfer haben Anspruch auf umfassende Hilfe und Unterstützung. Dies gilt in besonderem Maße für die Opfer von Straftaten. So sehr die Aufmerksamkeit moderner Kriminalitätsbekämpfung den Tätern gilt, muss sie auch den Opfern gehören.
Verantwortlich: Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Abteilung
III, Stand: 2012