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Justicia

Quelle: © panthermedia.net / Angelika Krikava

Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fördert eine Vielzahl von Projekten

Die Stellung des Opfers im Ermittlungs- und Strafverfahren ist in der Vergangenheit durch zahlreiche gesetzliche Änderungen verbessert worden.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Entwicklung des Strafprozessrechts lange Zeit durch das Bemühen geprägt gewesen, die prozessualen Beziehungen zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten sachgerecht zu regeln. Den Opfern von Straftaten wurde wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Für die Strafverfolgung stand (und steht) zuvorderst die Funktion des Opfers als Zeugin oder als Zeuge im Mittelpunkt. Mittlerweile sind die Bemühungen um das Opfer allerdings zahlreich und vielfältig.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Opferhilfsprojekten, die die Landesregierung initiiert und fördert. Organisation und Arbeitsweise der Justiz haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Belange der Opfer eingestellt. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind Sonderstaatsanwältinnen und -staatsanwälte eingesetzt, die sich ausschließlich oder im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit Verfahren befassen, die Gewalt gegen Frauen oder Kinder, Delikte der häuslichen Gewalt oder ähnliche Delinquenzbereiche zum Gegenstand haben. Zahlreiche Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet. Dort finden Zeuginnen und Zeugen, die etwa als Tatopfer mit einem Gerichtsverfahren besondere Ängste und Befürchtungen verbinden, kompetente Ansprechpartner und Unterstützung. Nähere Informationen zu den Zeugenbetreuungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Gerichte.

Die Stellung des Opfers in Ermittlungs- und Strafverfahren ist in der Vergangenheit zudem durch zahlreiche gesetzliche Änderungen - etwa das Zeugenschutzgesetz im Jahre 1998 und das Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs aus dem Jahre 1999, aber auch das am 1. September 2004 in Kraft getretene 1. Opferrechtsreformgesetz und das am 1. Oktober 2009 in Kraft getretene 2. Opferrechtsreformgesetz - verbessert worden. Zuletzt sind mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21. Dezember 2015 weitere wichtige Schritte unternommen worden, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen. Neben einer weiteren Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte ist die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt worden.