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Häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt. Häusliche Gewalt findet in unterschiedlichen Beziehungskontexten und Konstellationen von Opfern und Tatpersonen - unabhängig vom Ort der Tat - statt.
In 15 der 19 Staatsanwaltschaften des Landes sind Sonderdezernate bzw. Sonderabteilungen für Verfahren wegen häuslicher Gewalt eingerichtet. Die Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA) sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Aber nicht alle Opfer häuslicher Gewalt können sich sogleich zu einer Strafanzeige entschließen. Stets können sie sich an die Hilfetelefone wenden. Frauenhäuser und Männerschutzwohnungen bieten im Bedarfsfall eine geschützte Unterkunft und weitere Unterstützung.
Opfer häuslicher Gewalt können bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Wird gegen ein solches verstoßen, macht sich der Täter strafbar. Nähere Informationen erteilen Fachberatungsstellen sowie der polizeiliche Opferschutz.