Aktueller Inhalt:
Die gute Nachricht ist: Ältere Menschen werden im Allgemeinen seltener Opfer einer Straftat als jüngere Menschen. Dennoch gibt es bestimmte Deliktsbereiche, in denen ältere Menschen regelmäßig besonders gefährdet sind. Hierzu zählen neben Diebstahls- und Raubdelikten insbesondere auch Fälle des Trickbetrugs (z. B. Enkeltrick, falsche Gewinnversprechen, Callcenter-Betrug).
Ältere Menschen sind häufig sowohl physisch als auch psychisch besonders verletzlich und leiden oft länger und schwerer unter den Folgen einer zu ihrem Nachteil begangenen Straftat. Denn zusätzlich zu der erlittenen Straf- oder Gewalttat kommen oft auch Scham, finanzielle Sorgen und/oder gesundheitliche Probleme hinzu.
Bei mehreren Staatsanwaltschaften des Landes gibt es bereits Sonderdezernate für Straftaten zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren, in denen alle Straftaten, die unter besonderer Ausnutzung der Hilfsbedürftigkeit oder Unerfahrenheit älterer Menschen begangen werden, zentral bearbeitet werden. Das Ministerium der Justiz hat zum 1. April 2020 eine Neufassung der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA) in Kraft gesetzt, die diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.
Das Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern geben gemeinsam den Flyer „Der Opferschutz für Seniorinnen und Senioren" heraus. Neben Präventionshinweisen enthält der Flyer insbesondere seniorengerechte Informationen und Kontaktmöglichkeiten im Bereich des Opferschutzes.
Um sicherheitsbezogenes und präventives Handeln im Alter weiter zu stärken, hat der Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem WEISSER RING e.V. außerdem eine Präventionsbroschüre „Kein Anschluss…für Betrüger am Telefon“ entwickelt, in der verschiedene Vorgehensweisen der Trickbetrüger beschrieben und Seniorinnen und Senioren zielführende Handlungsanweisungen an die Hand gegeben werden.