NRW-Justiz:  Opferschutz

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Opferschutz in Nordrhein-Westfalen

Bürgersicherheit muss Vorrang haben
Opferschutz in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen konsequent eine opferorientierte Justizpolitik. Opferschutz muss vor Täterschutz gehen; das berechtigte Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger muss im Vordergrund stehen.

Weitere Verbesserungen sind möglich und notwendig. Moderner Opferschutz und eine effiziente Strafverfolgung stellen dabei keinen Gegensatz dar; sie profitieren gleichermaßen von unseren Anstrengungen. Deshalb ist eine Verbesserung der Informationsangebote für Opfer von Straftaten wichtig. Nur wenn Opfer ihre Rechte und die für sie eingerichteten Hilfsangebote kennen, werden sie sie nutzen können. Diese Internetseite soll zu diesem Ziel beitragen, indem sie jedem Bürger einen einfachen und schnellen Zugriff auf wichtige Opferschutzinformationen ermöglicht.



 

 

Verantwortlich: Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Abteilung III, Stand:2012

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