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Opfer/Täter

Quelle: Justiz NRW

Opferentschädigung und andere finanzielle Hilfen

Der Staat sieht sich in der Verantwortlichkeit, Opfer von Gewalt und ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen.

Die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen zu schützen, ist eine zentrale Aufgabe des Staates und seiner politischen Verantwortlichen. Trotz aller Präventionsmaßnahmen lassen sich jedoch nicht alle Straftaten verhindern. Umso wichtiger ist es, dass sich der Staat auch zu seiner sozialen Verantwortung bekennt, wenn Menschen Opfer von Gewalttaten werden. Sie und ihre Angehörigen brauchen dann besondere staatliche Unterstützung.

Wer persönlich oder als Angehöriger durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, dem stehen möglicherweise Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG – ab 2024 SGB XIV) zu. Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen. Das Gesetz bietet grundsätzlich eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen, z. B. für die Heil- und Krankenbehandlung sowie Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene.

Einen Überblick über das deutsche Opferentschädigungsrecht finden Sie unter Bundesministerium für Arbeit und Sozialesexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .

In Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR)externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab für die Durchführung des OEG zuständig. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und können Leistungen nach dem OEG beantragen. Für Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen haben die Landschaftsverbände die kostenlose Hotline 0800 654 654 6 eingerichtet. 

Opfer extremistischer Übergriffe und Opfer terroristischer Straftaten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die vom Deutschen Bundestag jedes Jahr zur Verfügung gestellt werden. Diese finanzielle Hilfe, die freiwillig und als Signal der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer und terroristischer Gewalt erbracht wird, soll den Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen.  

Wer in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit Opfer einer Straf- oder Gewalttat wird, kann Leistungen durch die zuständige Berufsgenossenschaft erhalten. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, ist von dem jeweiligen Arbeitgeber abhängig. Genaue Auskünfte erteilen die Arbeitgeber oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherungexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Schließlich besteht für Menschen in Nordrhein-Westfalen, die als Opfer einer Gewalttat in eine finanzielle Notlage geraten sind, für deren Familien oder für deren enge Angehörige die Möglichkeit, bei der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalenexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab einen Antrag auf Unterstützung oder in Eilfällen auf eine Soforthilfe zu stellen. Die Stiftung hilft, wenn die Gewalttat seit der Errichtung der Stiftung am 23. Februar 2022 in Nordrhein-Westfalen begangen worden ist, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus.