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Jugendkriminalitat

Der Begriff der Jugendkriminalität kennzeichnet ein eigenständiges Kriminalitätsphänomen. Diesem Verständnis entspricht das Jugendgerichtsgesetz als spezielles Kriminalrecht mit jugendspezifischen Regelungen. Jugendkriminalität kann in zwei Phänomengruppen eingeteilt werden. Auf der einen Seite stehen wenig bedrohliche Ereignisse und Täter. Es geht zum größten Teil um leichtere Delikte und sporadische Verhaltensabweichungen, die sich zumeist mit dem Alter "auswachsen". Dem stehen junge Intensivtäter gegenüber, auf die ein erheblicher Anteil der gesamten Jugendkriminalität entfällt. Besorgnis erregen insbesondere steigende Zahlen bei den Körperverletzungen. 

Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich: Justizpoltische Schwerpunktthemen

www.kurve-kriegen.nrw.de
Sie sind noch jung und doch schon auf dem Weg zu einer kriminellen Karriere: Jugendliche Mehrfachtäter. Bevor die Spirale sich endgültig abwärts dreht, will die nordrhein-westfälische Polizei mit einem neuen Projekt vorbeugen: "Kurve kriegen" soll den Weg aus der Kriminalität zeigen.



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