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Kapitalanlageverträge

Kapitalanlageverträge: Vertrag über den Kauf von Anteilen an Fonds. Die Bestimmungen über Kapitalanlageverträge finden sich im Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981 - KAGB). Dem Käufer steht im Rahmen des Verbraucherschutzes ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Anlagevertrag durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteilscheine verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, zustande gekommen ist.Das Widerrufsrecht wird jedoch durch Ausnahmeregelungen eingeschränkt (vgl. §§ 312g Abs.1, 355, 312g Abs.2 Nr.8 BGB).

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