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Oberverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht ist eine Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oberhalb des Verwaltungsgerichts und unterhalb des Bundesverwaltungsgerichts. Es ist in erster Linie ein Rechtsmittelgericht, entscheidet aber auch als erstinstanzliches Gericht in Normenkontrollverfahren, in Flurbereinigungsverfahren und in Verfahren über Großprojekte. Die Spruchkörper bei dem Oberverwaltungsgericht heißen Senate. Sie sind in der Regel mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt. Sitz des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen ist Münster.

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