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Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Unrechtsgehalt haben. Sie sind daher nicht mit Strafe bedroht, sondern können im sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten werden in zahlreichen Gesetzen geahndet. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Verstöße gegen Vorschriften des StVG. Gegen einen wegen einer Ordnungswidrigkeit ergangenen Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird dann der Bußgeldbescheid durch die zuständige Verwaltungsbehörde nicht zurückgenommen und das Verfahren auch in dem nachfolgenden Zwischenstadium nicht eingestellt, so kommt es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht. Dieses folgt im wesentlichen den Regeln des Strafprozesses. In einer weiteren Instanz ist der Rechtsweg nur noch in sehr eingeschränktem Umfang eröffnet.

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