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WEG-Abteilung

Die Amtsgerichte, in deren Bezirk das Wohneigentum liegt, sind zuständig für Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen. Hierzu zählen Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft und der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten sowie die Bestellung oder Abberufung des Verwalters des gemeinschaftlichen Eigentums und Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer.

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