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Quelle: © panthermedia.net / Jens Ickler

Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen

Bundesweite Online-Datenbank mit komfortablen Suchmöglichkeiten

Online-Datenbank mit durch die Justizverwaltung des Landes allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern und ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern.


Hinweise und Antragsformulare

Falls Sie sich für eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und/oder eine Ermächtigung als Übersetzer oder die Registrierung als Dienstleister (Sprachmittler) aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum interessieren, entnehmen Sie die erforderlichen Informationen bitte den folgenden Hinweisen und Formularen:


Wichtige Erlasse und Hinweise für die Tätigkeit als Sprachmittler/in


Das Verwaltungsverfahren kann elektronisch durchgeführt werden. Elektronische Dokumente können sicher und vertraulich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP, www.egvp.de öffnet neues Browserfenster  ) an die zuständige Behörde gesandt werden. Für Sprachmittler aus den EU-Staaten gelten besondere Regelungen, die in den Hinweisen zur vorübergehenden Registrierung aufgeführt sind.


Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Oberlandesgericht Düsseldorf
Jacqueline Gräfen, Tel.-Nr. +49 211 4971 145

Oberlandesgericht Hamm
Chantal Parreuter, Tel.-Nr.+49 2381 272 5402

Oberlandesgericht Köln
Dilek Uzuntas, Tel.-Nr.+49 221 7711 341


*Gemäß §§ 33 - 43 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (Justizgesetz Nordrhein-Westfalen -JustG NRW-, Artikel 1, Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 2 des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen, Gesetz– und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 3 vom 08.02.2010, Seite 29).